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Art. 39 · Ausflugsziel Luft

BZO Meilen 1997 · S. 18 · Original-PDF

1In der Erholungszone E3 sind Bauten und Anlagen zulässig, die der Naherholung der Bevölkerung dienen. Gastronomieund Beherbergungsangebote sind zulässig.

2Für die Erholungszone E3 ist ein Gestaltungsplan zu erarbeiten, welcher die Nutzung näher ordnet und eine besonders gute Einordnung der Bauten und Anlagen in die bauliche und landschaftliche Umgebung sicherstellt. Seite 18 / 30 Bau- und Zonenordnung 2020 IV. Weitere Festlegungen A. Arealüberbauungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.