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Art. 21 · Quartierspezifische

BZO Meilen 1997 · S. 13 · Original-PDF

Anforderungen

a)Der Charakter des quartierprägenden Grünraums ist zu erhalten und die entsprechenden Flächen sind wenn möglich aufzuwerten.

b)Waldabstandsbereiche sind mehrheitlich extensiv zu bewirtschaften und standortgerecht zu bepflanzen.

2Für die Quartiererhaltungszone «Bahnhofstrasse» gilt: Die Gebäudeadresse ist auf die Bahnhofstrasse auszurichten. Ein angemessener Teil der Vorzone zur Bahnhofstrasse ist ortsbildgerecht zu begrünen.

1Bei Bauprojekten mit besonders guter Einordnung und Gestaltung, die das Quartierbild qualitätsvoll weiterentwickeln, können Abweichungen von den Gestaltungsvorschriften sowie den Festlegungen in den Quartiererhaltungszonenplänen bewilligt werden. Solche Projekte haben in den Quartiererhaltungszonen «Am Tobelweg», «Auf der Hürnen» und «Bahnhofstrasse» eine zweckmässige Einheit zu umfassen, wenn sie von den bisherigen Strukturmerkmalen abweichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.