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Art. 16

BZO Meilen 1997 · S. 11 · Original-PDF

Projekte mit besonders hoher Gestaltungsqualität Bei Bauprojekten mit besonders guter Einordnungs- und Gestaltungsqualität, die das Ortsbild qualitätsvoll weiterentwickeln, können unter Vorbehalt der Grundmasse Abweichungen von den Bestimmungen zum Volumenschutz (Art. 5 Abs. 2), den Gestaltungsvorschriften gemäss Art. 12 bis Art. 14 sowie den Kernzonenplänen zugelassen werden. Solche Abweichungen setzen ein Modell, ein Material- und Farbkonzept sowie eine zustimmende Beurteilung eines durch den Gemeinderat bestimmten Fachgutachters voraus. B. Quartiererhaltungszonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.