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Art. 55 · Für neue Bauten gelten folgende Erleichterungen

BZO Herrliberg · S. 24 · Original-PDF

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c)Erleichterungen • Die zonengemässe Baumasse darf um 20% erhöht werden. • Das Dachgeschoss darf als Vollgeschoss ausgebildet werden. Die zonengemässe Fassadenhöhe erhöht sich dabei um maximal 3.3 m, wobei diese Summe zugleich als Gesamthöhe gilt. Die Dachfläche auf dem obersten Geschoss darf nicht als Terrasse genutzt werden. Es sind lediglich kleinere technisch unumgängliche Aufbauten zulässig. • Ein Mehrhöhenzuschlag ist gegenüber Grundstücken innerhalb und ausserhalb des Geltungsbereichs der Sonderbauvorschriften nicht zu beachten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.