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Art. 30 · Verhältnis zu den übrigen Vorschriften

BZO Herrliberg · S. 17 · Original-PDF

Verhältnis zu den übrigen Vorschriften Wo die jeweiligen Zonenvorschriften keine abschliessenden Regelungen treffen, gelten die nachfolgenden ergänzenden Vorschriften.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.