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Art. 3 · Zweck und Anforderungen
BZO Herrliberg · S. 5 · Original-PDF
1 Die Kernzonen Dorf bezwecken die Erhaltung und Erneuerung der vorhandenen wertvollen Bausubstanz, einschliesslich der unmittelbaren Umgebung. Sie sollen ortsbildgerechte Um- und Neubauten gewährleisten. 2 Die Kernzonen Weiler bezwecken die Erhaltung und Erneuerung der bestehenden Kleinsiedlungen. Sie sollen ortsbildgerechte Umbauten und eine schonungsvolle Umgebungsgestaltung mit Bezug zur Landschaft gewährleisten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.