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Art. 28 · b) Bauvorschriften und Empfindlichkeitsstufe

BZO Herrliberg · S. 15 · Original-PDF

b)Bauvorschriften

und Empfind-

lichkeitsstufe 1 In der Erholungszone gelten ausschliesslich die kantonalrechtlichen Bestimmungen, mit einer maximalen Fassadenhöhe von 5.5 m (traufseitig gemessen). Gegenüber Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der Zone einzuhalten, der diese angehören. 2 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe gemäss Eintrag im allgemeinen Zonenplan. 2 siehe Kap. 5; weitere Teilrevisionen 15 Bau- und Zonenordnung Herrliberg _____________________________________________________________________________________

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.