Art. 2 · Rechtsgültigkeit der Pläne
BZO Herrliberg · S. 4 · Original-PDF
1 Für die Abgrenzung der Zonen und für die Anordnungen innerhalb der Zonen ist der allgemeine Zonenplan (M 1:5'000) massgebend.
Rechtsgültigkeit der Pläne 2 Für die Waldabstandslinien und Gewässerabstandslinien sind die Ergänzungspläne massgebend. 3 Die Kernzonenpläne sowie der Ergänzungsplan für die Zentrumszone gehen den Bestimmungen der Bauordnung und des allgemeinen Zonenplans vor, soweit sie Anordnungen und Abgrenzungen treffen. 4 Die mit der Bau- und Zonenordnung abgegebenen verkleinerten Zonenpläne sind nicht rechtsverbindlich. 4 Bau- und Zonenordnung Herrliberg _____________________________________________________________________________________ 2. ZONENVORSCHRIFTEN 2.1 Kernzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.