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Art. 9 · Zweck und Ziele

BZO Thalwil · S. 13 · Original-PDF

Die Zentrumszone ist bestimmt für: 1 die Aufwertung und Stärkung des Geschäftszentrums in seiner lokalen und regionalen Bedeutung; 2 eine Vielfalt von Handels- und Dienstleistungsangeboten und weiterer publikumsorientierter Nutzungen; 3 eine angemessene, hochwertige Verdichtung unter Berücksichtigung der städtebaulichen Strukturen; 4 einen öffentlichen Raum mit einer hohen Aufenthalts- und Begegnungsqualität.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.