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Art. 7 · Grundmasse

BZO Thalwil · S. 12 · Original-PDF

1In den Gewerbezonen gelten folgende Vorschriften:

Gewerbezone Wettinger - Baumassenziffer max. 6 m³/m² 4 m³/m² - Überbauungsziffer max. 50 % * 50 % * - Gesamthöhe max. 16.00 m ** 12.00 m ** - Grenzabstand min. 3.50 m 3.50 m * Eine Erhöhung der Überbauungsziffer auf max. 70 % ist zulässig, sofern mindestens im Ausmass der zusätzlich überbauten Fläche Flachdächer als Grünflächen gemäss Art. 27a gestaltet werden. ** Die Gesamthöhe entspricht der maximal zulässigen, höchsten Höhe (unabhängig der Dachform). Im Übrigen gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften.

2Innerhalb der Zone gelten die kantonalrechtlichen Abstandsvorschriften. Gegenüber angrenzenden Wohnzonen gelten deren zonengemässe Abstände inkl. Mehrhöhenzuschlag gemäss § 260 Abs. 2 PBG.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.