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Art. 20b · Sonderbauvorschriften für die Zone für öffentliche Bauten

BZO Thalwil · S. 20 · Original-PDF

b Sonderbauvorschrift für die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Schulhaus Schwandel

In der öffentlichen Zone Schulhaus Schwandel sind neben öffentlichen Bauten auch private Nutzungen in Untergeschossen zulässig, sofern dadurch die öffentliche Nutzung für Schulzwecke nicht eingeschränkt wird. Solche Bauten sind statisch so zu konzipieren, dass darüber eine dreigeschossige bauliche Nutzung für Schulzwecke jederzeit möglich ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.