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Art. 11 · Kernzonenpläne
BZO Thalwil · S. 2 · Original-PDF
In den Kernzonenplänen sind ergänzend zum Zonenplan wichtige Elemente bezeichnet, die den Charakter des Orts- und Strassenbildes in besonderem Masse mitbestimmen:
–Gebäude
–Fassadenflucht
–Hauptfirstrichtung
–Platz- und Strassenraum
–Freiraum
–markanter Baum Art. 11 Kernzonenpläne
In den Kernzonenplänen sind ergänzend zum Zonenplan bezeichnet:
–diejenigen Gebäude, welche den Charakter des Ortsbildes in besonderem Masse mitbestimmen;
–im Orts- und Strassenbild wichtige Fassadenfluchten;
–im Orts- und Strassenbild wichtige Aussenräume.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.