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Art. 9 · Dächer von Anbauten und von Besonderen Gebäuden
BZO Wettswil am Albis · S. 1 · Original-PDF
Dächer von Anbauten und Besonderen Gebäuden 5 Art. 9 Dächer von Anbauten und von Besonderen Gebäuden Es sind Sattel-, Walm- oder Pultdächer zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.