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Art. 7 · Grenzbau
BZO Wettswil am Albis · S. 1 · Original-PDF
5 Art. 7 Grenzbau Geschlossene Bauweise ist bis zu einer Gesamtlänge von 35 m zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.