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Art. 30 · Aussenrenovationen
BZO Wettswil am Albis · S. 11 · Original-PDF
Für Aussenrenovationen, die eine Veränderung von Materialien oder Farben einschliessen, gilt das Anzeigeverfahren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.