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Art. 2 · Massgebende Pläne

BZO Wettswil am Albis · S. 3 · Original-PDF

1Für die Abgrenzung der Zonen ist der Zonenplan im Mst. 1:5000 massgebend.

2Für die Kernzone gilt der Kernzonenplan im Mst. 1:2500.

3Für Waldabstandslinien und Aussichtsschutz gelten die entsprechenden Spezialpläne.

4Die rechtsgültigen Pläne liegen in der Gemeindeverwaltung auf. Mit der Bau- und Zonenordnung abgegebene Pläne sind nicht rechtsverbindlich.

ZoneAbkürzungFarbe im ZonenplanEmpfindlich- keitsstufe
KernzoneKbraunIII
Eingeschossige WohnzoneW1hellgelbII
Zweigeschossige WohnzoneW2agoldgelbII
Zweigeschossige WohnzoneW2borangeII
Dreigeschossige WohnzoneW3rotII
GewerbezoneGviolettIII
Zone für öffentliche Bauten und AnlagenOegrauII
FreihaltezoneFhellgrünIII
ReservezoneRweiss-

Tabelle von S. 3 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.