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Art. 19 · Grünfläche

BZO Wettswil am Albis · S. 7 · Original-PDF

1Mindestens 5 % der Grundfläche sind an geeigneten Standorten als naturnahe Grünfläche zu gestalten.

2Zur Sicherstellung einer angemessenen Neu- bzw. Ersatzpflanzung ist pro 300 m2 Grundfläche mindestens ein Baum zu pflanzen und zu erhalten.

3Bei Neubauten und erheblichen Umbauten sind Flachdächer ab 50 m2, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem ausgebauten Dachgeschoss als begehbare Terrasse benutzt oder für den Bau von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie beansprucht werden, extensiv zu begrünen. 7

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.