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Art. 16 · Nutzweise

BZO Wettswil am Albis · S. 7 · Original-PDF

1In den Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig.

2In den im Zonenplan schraffiert bezeichneten Bereichen sind mässig störende Betriebe erlaubt, und es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.