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Art. 15 · Messweisen
BZO Wettswil am Albis · S. 7 · Original-PDF
1Der grosse Grundabstand gilt für die mehr nach Süden oder Westen gerichtete längere Gebäudeseite.
2Der Mehrlängenzuschlag gilt gegenüber allen Fassaden mit mehr als 16 m Fassadenlänge.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.