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Art. 13 · Aussenrenovationen

BZO Wettswil am Albis · S. 6 · Original-PDF

Für alle äusseren Veränderungen an Gebäuden ohne bauliche Vorkehren (wie z.B. Farbgebung, Fensterteilung etc.) gilt das Anzeigeverfahren. Die Gestaltungsvorschriften sind auch bei Renovationen einzuhalten. 2.2 Wohnzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.