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Art. 12 · Umgebungsgestaltung
BZO Wettswil am Albis · S. 6 · Original-PDF
1Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten und bei Sanierungen und Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen.
2Es dürfen nur einheimische Baumarten sowie traditionelle Einzäunungen verwendet werden.
3Garagen und Abstellplätze sind möglichst unauffällig in die Umgebung einzupassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.