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Art. 11 · Gestaltung der Gebäude

BZO Wettswil am Albis · S. 5 · Original-PDF

1Materialien, Formen und Farben sind dem Ortsbild anzupassen. Dem traditionellen Wechsel zwischen hellen und dunklen Fassadenteilen (Verputz/Holz) ist Rechnung zu tragen.

2Die Fenster, Fensterläden und Türen müssen in Anordnung und Ausgestaltung der ortsüblichen Bauweise entsprechen. Es können Fenster mit Sprossenteilung verlangt werden.

3Balkone sind nur unter Vordächern zulässig. 5

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.