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Art. 34 · Abstand unterirdischer Bauten an Strassen ohne Baulinien
BZO Rüschlikon · S. 12 · Original-PDF
Abstand unterirdischer Bauten an Strassen ohne PBG 265 Baulinien
Gegenüber Strassen, Wegen und Plätzen mit fehlenden Baulinien gilt für unterirdische Bauten ein Abstand von min. 3.50 m.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.