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Art. 28 · Erholungszone EB, Festplatz, Parkanlage usw

BZO Rüschlikon · S. 11 · Original-PDF

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Zulässig sind Bauten und Anlagen für den Betrieb, die Bewirtschaftung und Pflege von Festplätzen, Parkanlagen und dergleichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.