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Art. 27 · Erholungszone EA, Festplatz, Parkanlage, Schiessanlage usw
BZO Rüschlikon · S. 11 · Original-PDF
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Zulässig sind Bauten und Anlagen für den Betrieb, die Erneuerung, den Ausbau und den Unterhalt des Festplatzes, der Park- und der Schiessanlage usw.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.