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Art. 59 · Baukontrolle
BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 25 · Original-PDF
1 Der Gemeinderat sorgt für die Einhaltung der Bauvorschriften. Er und die von ihm bezeichneten Organe sind verpflichtet, die Baukontrollen durchzuführen. Hiefür sind ihm rechtzeitig anzuzeigen:
a)die Erstellung des Schnurgerüstes;
b)der Kanalisationsanschluss vor dem Eindecken;
c)die Fertigstellung der Bauten. Gebühren
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.