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Art. 15 · Minimale Raumhöhe

BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 7 · Original-PDF

1 In Neubauten mit Wohn- und Arbeitsräumen haben alle Geschosse eine lichte Höhe von mindestens 2.30 m einzuhalten. Kinderspielplätze

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.