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Art. 4 · Richtpläne
BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 1 · Original-PDF
Der Richtplan bezeichnet die in der Gemeinde anzustrebende bauliche und landwirtschaft liche Entwicklung innerhalb eines überblickbaren Zeitraumes. Der Richtplanentwurf ist während 30 Tagen öffentlich aufzulegen, bevor der Gemeinderat darüber beschliesst. Während der Auflagefrist kann sich jedermann dazu schriftlich beim Gemeinderat äussern. Der Gemeinderat hat zu den Einwendungen Stellung zu nehmen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.