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Art. 33 · Inhalt

BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 9 · Original-PDF

lnhalt Der Gestaltungsplan muss beinhalten:

a)den nachgeführten Katasterplan im Massstab 1:500 mit Einmeter-Höhenkurven;

b)einen Plan mit den Mantel- und Höhenbegrenzungslinien sowie Angaben über die generellen Grundrisse der Bauten;

c)einen Plan über die Verkehrserschliessung mit Angaben über die Abstellflächen für Motorfahzeuge und Fahrräder;

d)Vorschriften über die Abstände;

e)Angaben über die Gliederung und Gestaltung der Bauten;

0Angaben über die Versorgung und Entsorgung;

g)Angaben über die Gestaltung der Umgebung, der Frei- und Spielflachen sowie der Bepflanzung

h)ein Reglement mit Sonderbestimmungen, namentlich den anrechenbaren Geschossflächen. Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitere Unterlagen gemäss Art. 36 verlangen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.