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Art. 1 · Zweck

BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 1 · Original-PDF

Das Baureglement bezweckt:

a)die zweckmässige Nutzung des Bodens

b)die geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde

c)die Wahrung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes a) Att.2 Geltungsbereich Die Planungsmittel gelten für das ganze Gemeindegebiet. Sie finden Anwendung auf die Errichtung und Aenderung von Bauten und Anlagen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des übrigen kommunalen sowie kantonalen und eidgenössischen Rechts. ll. Planungsmittel

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.