← BZO Steinen · Inhaltsverzeichnis
Art. 49 · Vorentscheide und Ausnahmebewilligungen
BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 16 · Original-PDF
1. Zur Abklärung wichtiger Baugesuchsfragen können bei der Bewilligungsbehörde Vorentscheide eingeholt werden. 4
2. Der Gemeinderat erteilt Ausnahmebewilligungen zu diesem Baureglement im Rahmen des kantonalen Rechts.
VII. Schlussbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.