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Art. 28 · Reihenbauten
BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 8 · Original-PDF
1. Der Zusammenbau von ein- und mehrgeschossigen Bauten über die Grenze bis zur zonengemässen Höchstlänge ist zulässig, wenn das Grenz- oder Überbauungsrecht durch Grundbucheintrag sichergestellt ist.
2. Bei zeitlich getrennter Ausführung der Bauten ist die auf die Grenze gestellte Fassade entsprechend zu gestalten. 8
4.10 IV. Zonenvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.