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Art. 1 · Zweck
BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 2 · Original-PDF
Das Baureglement bezweckt:
a)die zweckmässige Nutzung des Bodens,
b)die geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde,
c)die Wahrung und Förderung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes,
d)sowie die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.