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Art. 41bis · Deponiezone IV (Rütli)

BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 16 · Original-PDF

1Die Deponiezone IV „Rütli“ ist für die Ablagerung von unverschmutztem Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial und der dazugehörigen betriebsnotwendigen Einrichtungen bestimmt.

2Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist ein Etappierungs- und Rekultivierungskonzept einzureichen. Alle Bauten und Anlagen sind im Rahmen der Endgestaltung zu entfernen. Gemeinde Schwyz - Erlasse

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4.50

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.