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Art. 36 · Zone für gewerblichen Gartenbau
BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 14 · Original-PDF
1In der Zone für gewerblichen Gartenbau sind Bauten und Anlagen zulässig, soweit die gartenbauliche Nutzung sie erfordert. Verkaufseinrichtungen sind bis höchstens 1'000 m2 Nutzfläche gestattet.
2Es sind nur standortgebundene Wohnungen gestattet.
3Technisch bedingte Aufbauten können die Gebäudehöhe überschreiten.
4Als standortgebunden bewilligte Wohnungen sind als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anzumerken.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.