Art. 34 · Zone für die Nutzung erneuerbarer Ressourcen
BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 13 · Original-PDF
1Die Zone ist für Bauten und Anlagen bestimmt, welche für die Gewinnung, Aufbereitung, Ergänzung und Verteilung von Energie aus erneuerbaren Ressourcen und für die Förderung, Vermarktung und Verwaltung solcher Energiegewinnungsprozesse erforderlich sind. Ebenfalls zulässig sind die bodenunabhängige Tierhaltung, Anlagen und Bauten, welche der Produktion, der Aufbereitung, Verarbeitung und Lagerung von Energieressourcen aus erneuerbaren Quellen dienen. Gemeinde Schwyz – Erlasse
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2Es sind nur standortgebundene Wohnungen gestattet.
3Technisch bedingte Aufbauten können die Gebäudehöhe überschreiten.
4Als standortgebunden bewilligte Wohnungen sind als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anzumerken.
5In der im Zonenplan ausgewiesenen Überlagerung kann ein Wärmespeicher bis zu einer maximalen Gebäudehöhe inklusive First von 50 m und einem Durchmesser von 30 m erstellt werden.
6Im Gestaltungsplan ist der Nachweis eines sorgfältigen Umgangs mit der Landschaft und der ökologischen Qualität der Umgebung massgebend.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.