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Art. 29 · Zentrumszone

BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 13 · Original-PDF

Die Zentrumszone dient der Ergänzung der Dorfkerne. Sie ist für Wohnzwecke, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.