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Art. 23 · Geschlossene Bauweise
BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 8 · Original-PDF
1In allen Zonen ist die geschlossene Bauweise zulässig.
2Grenz- oder Überbauungsrechte sind durch Grundbucheintrag sicherzustellen und auf die Grenze gestellten Fassaden entsprechend zu gestalten. Gemeinde Schwyz - Erlasse
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4.50
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.