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Art. 5 · Richtplan

BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 6 · Original-PDF

1Der Gemeinderat kann Richtpläne erlassen. Sie zeigen die anzustrebende Entwicklung in den Bereichen Siedlung, Landschaft, Verkehr und Versorgung sowie weitere Bereiche auf,

2Der Richtplan und die Teilrichtpläne sind fi.ir die mit der Planung beauftragten Organe wegleitend. 'Die Richtplanentwürfe sind während 30 Tagen öffentlich auüulegen, bevor der Gemeinderat darüber beschliesst.

4Während der Auflagefrist kann sich jedermann dazu schriftlich beim Gemeinderat äusssm. Der Gemeinderat hat zu den Einwendungen Stellung zu nehmen. -5- IIL ALLGEMEIII-E BAUVORSCHRIFTEN A. Erschliessung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.