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Art. 43 · rassenhäuser

BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 24 · Original-PDF

Im Rahmen eines Gestaltungsplanes sind ausnahmsweise auch Terrassenhäuser gestattet, sofern dadurch keine Störung des Orts- und Landschaftsbildes eintritt. VI. BAUBEWILLIGUNGSVERX'AHREN TIIID BAUKONTROLLE

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.