Art. 57 · 3. Meldeverfohren
BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 23 · Original-PDF
Dos Meldeverfohren finde.t Anwendung ouf geringfügige Bouvorhoben und unbedeutende Anderungen bereits oewiiligtei projekte, sofern domit offensichtlich keine öffenflichen oder privoten lnteressen berührt werden und keine Nebenbestimmungen oder Ausnohmebewilligungen notwendig sind. Der Meldung on die Boubewilligungsbehörde sind olle zur Beurteilung des Bouvorhobens nötigen unterlogen beizufügen; die pflicht zur öffentlichen Aufloge und zur Erslellung eines Bcugesponns entföllt. Die Boubehörde prüft die unterlogen ouf Vollstöndigkeit und ordnet nötigenfolls deren Ergönzung on. 2 Bleibt ein der zustöndigen Bewilligungsbehörde gemeldetes Bouvorhoben innert 20 Togen seit Eingong ohne widerspruch, so gilt es ols bewilligt. 3
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.