Art. 55
BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 22 · Original-PDF
I Bouten und Anlogen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geöndert werden.
2Die Bewilligung wird im ordentlichen oder vereinfochten Verfohren erteilt. Für geringfügige Bouvorhoben genügt die Meldepflicht.
3Bewilligungs- oder zumindesl meldepflichtig sind insbesondere:
o)Unlerholtsorbeiten oder lsolotionen, die noch oussen in Erschei- 1. Bewilligungspflicht nung treten inklusive oufföllige Forbgebung;
b)Ausbou von Keller- und Estrichröumen für Wohn- oder Arbeitszwecke;
c)Abbruch von Bouten oder Geböudeteilen;
d)Kleinbouten, Silos;
e)Sonnenkollektoren, Wörmepumpenonlogen und dergleichen;
f)Anlogen für die Logerung und den Umschlog von wossergeföhrdenden Stoffen;
g)privote Verkehrsonlogen und insbesondere Ausfohrten ouf öffentlichen Strossen;
h)Freileitungen, grössere Aussenontennen, Krononlogen, Mosten und dergleichen;
i)Reklomeeinrichtungen wie Firmentofeln, Verkoufslofeln, Leuchtreklomen sowie Automoten und Schoukösten und dergleichen;
k)Mouern und Einfriedungen löngs Verkehrsonlogen und soweit eine Höhe von L20 m überschritten wird;
l)wesentliche Terroinverönderungen, Aufschüttungen, Moterioldeponien und dergleichen; m)Wohnwogen und öhnliche Objekte, die mehr ols 48 Stunden om gleichen Ort oufgestellt werden und ols Ersotz für feste Bouten dienen.
4Weder melde- noch bewilligungspflichtig sind:
o)Bouten und Anlogen, für deren Erstellung und Anderung ondere Erlosse ein besonderes Bewilligungsverfohren vorsehen;
b)gewöhnliche Unterholtsorbeiten on Geböuden, unter Vorbeholt von Art. lB;
c)kleine unbedeutende Nebenonlogen der Gorten- und Aussenroumgestoltung wie Gortencheminöes, ungedeckte Gortensitzplötze und Plonschbecken für Kinder;
d)provisorische Boulen und Anlogen, die wöhrend der Ausführung von Bouten und Anlogen ols Bouinstollotionen benötigt werden;
e)Boureklometofeln;
f)Porobolontennen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.