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Art. 53 · 2. Abweichungen
BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 20 · Original-PDF
gegenüber der Grundordnung Je noch dem Mosse, in dem die Kriterien noch Art. s2 erfüllt sind, konn der Gemeinderot nomentlich folgende Ausnohmen von den Zonenvorschriften bewilligen:
o)Erhöhung der Ausnützungsziffer gemöss Tobelle der Grundmosse
b)Vergrösserung der Geböudelöngen
c)Reduktion der internen Grenz- und Geböudeobstönde;
d)Aufhebung oder Reduktion des Mehrlöngenzuschloges zwischen Geböuden innerholb der Überbouung.
e)Erhöhung der Geböude- und Firsthöhen. 21
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.