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Art. 40 · Arl. 41

BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 15 · Original-PDF

I Die Ablogerungszone ist für die Ablogerung von unverschmulztem Aushub- und Abroummoteriol und für die Erstellung der dozugehörigen betriebsnotwendigen Einrichtungen vorgesehen. Vorschriften des Bundes und des Kontons, insbesondere dos Gewösserschutz- und dos Umweltschutzgesetz, bleiben vorbeholten.

2So longe die erforderlichen Bewilligungen nicht vorliegen und noch Abschluss der Rekultivierung gelten die Zonenvorschriften der Londwirtschoftszone. Bei der Rekultivierung sind die lnteressen des Noturund Londschoftsschutzes sowie des ökologischen Ausgleichs zu berücksichligen. gl Ablogerungszone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.