← BZO Rothenthurm · Inhaltsverzeichnis

Art. 39

BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 14 · Original-PDF

I Die lntensiverholungszone ist für Bouten und Anlogen zu Erholungszwecken und touristischen Zwecken bestimmt. 2 ln der lntensiverholungszone Husmottlisind nomentlich gestottel: ' dos Aufstellen von Zelten, Wohnwogen und dergleichen (Gonz-

f)lnlensiverholungs_ zone lE johrescomping) sowie die Errichtung der notwendigen infrostruklurellen Bouten und Anlogen; ' die Erslellung von Bouten und Anlogen die dem Bewegen, Pflegen, Holten und Unterbringen von Tieren dienen; . die Erstellung einer Reitholle; . die Errichlung einer Goststötte; . die Erstellung von mox. dreibetriebszugehörigen Wohnungen.

3FÜr Hochbouten gelten die Grundmosse der Wohngewerbezone WG2. l5

4EsbestehtGestoltungsplonpfticht.

5Die geplonten Groberschliessungsstrossen für die lntensiverholungszone Husmottli hot eine Fohrbohnbreiie von 4 m oufzuweisen. Für die lntensiverholungszone Husmottli ist im westlichen Bereich eine 20 m longe Ausweichstelle zu reolisieren.

6Die Grundeigentümer hoben die Groberschliessung noch den durch die Gemeinde genehmigten Plönen selbsi und ouf eigene Kosten durchzuführen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.