← BZO Rothenthurm · Inhaltsverzeichnis

Art. 38 · Zone für öffentliche Bouten und Anlogen Oe

BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 14 · Original-PDF

I Die Zone für öffentliche Bouten und Anlogen ist für öffentliche und öffentlichen Zwecken dienende Bouten und Anlogen bestimmt.

2Die Bouten hoben sich gut in dos Orts- und Londschoftsbild einzupossen und gegenüber ongrenzenden Zonen sind deren Abstondsbestimmungen onzuwenden wie ouch der Mehrlöngenzuschlog.

3Die Geböudemosse werden dem Zweck entsprechend von der Boubewilligungsbehörde bestimmt.

4Dos für öffentliche Bouten und Anlogen bestimmte Lond dorf nicht onderweitig überbout werden. An bestehenden zonenfremden Bouten und Anlogen dürfen nur die zum Unterholt erforderlichen Arbeiten vorgenommen werden.

e)Zone für öffenlliche Boulen und Anlogen Oe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.