Art. 34 · Kernzone K
BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 13 · Original-PDF
I Die Kernzone bezweckt die Erholtung, Erneuerung und Förderung eines ottroktiven Dorfkerns. Grössere bouliche Mossnohmen sind durch einen Fochberoter zu begutochten. 2 Es sind Wohnbouten, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Verwoltungsbouten und kulturelle Einrichlungen mit mössig störenden lmmissionen gestottet.
3Neubouten und Umbouten sowie Fossodenrenovotionen hoben sich bezüglich Stellung, Bouvolumen, Bouhöhen, Boumoteriolien, Mossstöblichkeit und Gestoltung dem bestehenden Ortsbild onzupossen.
4Entlong der Kontonsstrosse ist der Ersotz von bestehenden giebelstöndigen Bouten durch Geböude mit onologer Firstrichtung vozusehen.
5Die geschlossene Bouweise ist zulössig. ln begründeten Föllen konn die Boubewilligungsbehörde grössere Geböudeobstönde verlongen, unter Berücksichtigung der bisherigen Überbouung ouf dem Bougrundslück, der projektierten Überbouung ouf dem NochborgrundstÜck sowie der Stellung, Loge und des Volumens des zu reolisierenden Geböudes für dos Ortsbild.
6Die Bestondesgorontie der Grenz- und Geböudeobstond für bestehende Bouten isl gewöhrleisiet.
l.Bquzonen
o)Kernzone K 14
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.