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Art. 23 · Anrechenbore Londflöche

BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 11 · Original-PDF

I Die onrechenbore Londflöche ist die von der Boueingobe, erfosste zusommenhöngende Flöche, soweit sie in bezug ouf die Ausnützung c) Anrechenbore Londflöche noch nicht beonsprucht ist und in der Bouzone liegt, sowie Pozellenteile, die gemöss Zonenplon mit Nutzungsbeschrönkungen belegt sind zum Boulen- oder Uferschutz oder für öffentliche Fusswege.

2Nicht ongerechnet werden:

o)rechtskröftige ousgeschiedene Schulzzonen mit Ausnohmen der Freiholtezone beidseitig der Biber und löngs dem Dorfboch, sowie offene Gewösser und Wqld;

b)die für die Erschliessung notwendigen Fohrbohnflöchen, soweit es sich nicht um eigentliche Houszufohrten hondelt;

c)projektierte Verkehrsonlogen, für deren Festlegung dos gesetzlich vorgesehene Verfohren eingeleitet oder durchgeführt ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.