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Art. 20 · Öffentliche Einrichtungen ouf Privotboden

BZO Baureglement Gemeinde Rothenthurm · S. 10 · Original-PDF

Der Gemeinderot konn ouf privotem Grund Verkehrszeichen, Schilder, Einrichtungen für die Strossenbeleuchtung, Hydronten usw. entschödigungslos onbringen. Berechtigte Wünsche der Grundeigentümer sind noch Möglichkeit zu berücksichtigen. 6. Öffentliche Einrichtungen ouf Privotboden E. BAUWEISE, STEI.IUNG UND DIMENSION DER BAUIEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.