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Art. 6 · Grundmasse für Neubauten

BZO Oberrieden · S. 3 · Original-PDF

1Für Neubauten gelten folgende Grundmasse: Mass KA KB 35% Ausnützungsziffer max. - 35% Grünflächenziffer min. (s. Abs. 1.1) * 20% 30% Vollgeschosszahl max. 3 2 Dachgeschosszahl max. (s. Abs. 1.2) * 2 2 Gebäudelänge max. 25 m 25 m Gebäudebreite max. 12 m 12 m Grundabstand min. * 5 m 5 m Traufseitige Fassadenhöhe max. * 10.5 m 7.5 m Giebelseitige Fassadenhöhe max. * 16.0 m * 13.0 m * 1.1 Aufgrund spezifischer örtlicher Verhältnisse (z.B. Ortsbildschutz, Erschliessung von Drittgrundstücken) kann in der Kernzone KA eine Unter­ schreitung der geforderten, minimalen Grünflächenziffer bewilligt werden. * 1.2 Wird unter Anwendung von Art. 11 Abs. 2 BZO ein Flachdach bewilligt, ist sowohl in der Kernzone KA als auch in der Kernzone KB maximal 1 Attika­ geschoss zulässig. *

2Für Gebäude mit brennbaren Aussenwänden sind § 14 Besondere Bauver­ ordnung II sowie § 7 Verordnung über den baulichen Brandschutz nicht an­ wendbar. *

3Das Bauen auf oder das Näherbauen an die Strassengrenze ist gestattet, wenn dadurch das Ortsbild verbessert und die Wohnhygiene sowie die Ver­ kehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. 3 7.1-1 Gemeinde Oberrieden Art. 7 * …

MassKAKB 35%
Ausnützungsziffer max.-35%
Grünflächenziffer min. (s. Abs. 1.1) *20%30%
Vollgeschosszahl max.32
Dachgeschosszahl max. (s. Abs. 1.2) *22
Gebäudelänge max.25 m25 m
Gebäudebreite max.12 m12 m
Grundabstand min. *5 m5 m
Traufseitige Fassadenhöhe max. *10.5 m7.5 m
Giebelseitige Fassadenhöhe max. *16.0 m *13.0 m *

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.